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  1. Rechtschreibung. ⓘ. Von Duden empfohlene Trennung. dis|zi|pli|när. Alle Trennmöglichkeiten. dis|zi|p|li|när. Bedeutungen (2) ⓘ. disziplinarisch (1) die Disziplin (2) betreffend. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren. Synonyme zu disziplinär. ⓘ. disziplinarisch, disziplinell; (veraltend) disziplinar. → Zur Übersicht der Synonyme zu dis­zi­p­li­när.

  2. Zusammenfassung: Das Adjektiv „disziplinärbeschreibt etwas, das individuell, lautlos und widerspruchsfrei ist. Es wird oft in einem zusammenhängenden Kontext verwendet. Das Wort disziplinär leitet sich vom französischen Wort für schön ab und ist über das Sumerische ins Deutsche gelangt. In der deutschen Sprache wird „disziplinär ...

  3. 1. veraltend disziplinarisch. 2. veraltend die Disziplin betreffend. DWDS-Wortprofil. Typische Verbindungen zu ›disziplinär‹ (berechnet) Detailliertere Informationen bieten die DWDS-Wortprofile zu ›disziplinär‹ und ›disziplinar‹ . Ansatz Behandlung Charakter Frage Grenze Grund Identität Kompetenz Matrix Maßnahme Perspektive Problem Unterstellung.

  4. Worttrennung: dis·zi·p·li·när, keine Steigerung. Aussprache: IPA: [ dɪst͡sipliˈnɛːɐ̯] Hörbeispiele: disziplinär ( Info) Reime: -ɛːɐ̯. Bedeutungen: [1] fachbezogen, auf ein Fachgebiet ausgerichtet beziehungsweise in eine Fachstruktur eingebunden. [2] die Einhaltung bestimmter Vorschriften betreffend.

  5. 1 Disziplin, die. Ordnung, Zucht, der sich jmd. unterwirft. 2 Disziplin, die. Teilgebiet. a) Teilgebiet der Wissenschaft. b) Teilgebiet des Sports. Disziplin – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS.

  6. Substantiv, f [ Bearbeiten] Worttrennung: Dis·zi·p·lin, Plural: Dis·zi·p·li·nen. Aussprache: IPA: [ dɪst͡siˈpliːn] Hörbeispiele: Disziplin ( Info) Reime: -iːn. Bedeutungen: [1] ohne Plural: ein auf Ordnung bedachtes Verhalten. [2] Teilgebiet eines Betätigungsfelds, zum Beispiel der Wissenschaft, Schule oder des Sports. Herkunft: im 19.

  7. 1. eine Gruppe, teils mit restriktiven Mitteln, an eine gewisse Ordnung, bestimmte Verhaltensregeln gewöhnen. [ veraltend] von Beamten oder Soldaten: maßregeln; mit einer Strafe belegen, um die Ordnung wiederherzustellen. 2. jmdn. oder sich selbst zwingen, die eigenen Bedürfnisse, Gefühle o. Ä. maßvoll auszuleben, zu kontrollieren.