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  1. 27. Juli 2022 · Geringfügig Beschäftigte: Anspruch auf eine Energiepreispauschale Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können von der Energiepreispauschale profitieren. Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen und was Sie im September 2022 tun müssen, lesen Sie hier.

    • Allgemeines. Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die aufgrund der Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet waren.
    • Anspruchsberechtigung. Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen
    • Entstehung des Anspruchs. Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen.
    • Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung. In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht.
  2. 29. Aug. 2022 · Heute zwei Fragen zur Ener­gie­pau­schale: Wer zahlt die EEP, wenn der Arbeit­geber keine Lohn­steu­er­an­mel­dung abgeben muss oder es sich um ein kurz­fris­tiges Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis handelt? Der Anspruch ent­steht zum 1.9.2022. Anspruchs­be­rech­tigt sind unbe­schränkt steu­er­pflich­tige Per­sonen.

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    • Wilhelm Krudewig
  3. 13. Juni 2022 · Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale dann im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen. Für kurzfristige Minijobber , deren Verdienst pauschal besteuert wird, zahlen Arbeitgeber die Pauschale nicht aus.

  4. 17. Juni 2022 · Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1.9.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind. Der Umfang und die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen keine Rolle, sodass auch kurzfristig Beschäftigte die Pauschale erhalten.

  5. 30. Mai 2022 · Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können von der Energiepreispauschale profitieren. Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen und was Sie im September 2022 tun müssen, lesen Sie hier.

  6. Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet.