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  1. Faustrecht (lat. Jus manuarĭum), auch Fehderecht war das alte germanische Recht eines Freien, sich für jede vorsätzliche Verletzung an Person, Eigentum und Ehre Genugtuung mit Gewalt zu verschaffen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte.

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    Faustrecht, auch Fehderecht war das alte germanische Recht eines Freien, sich für jede vorsätzliche Verletzung an Person, Eigentum und Ehre Genugtuung mit Gewalt zu verschaffen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte. Im Mittelalter bedeutet es, ein vermeintliches Recht „auf eigene Faust“, d. h. ohne vorherigen Richterspruch ...

  3. Das Faustrecht. Faustrecht im Mittelalter (von ca. 800 bis 1.000) Zu dem Sittengemälde jener rohen Jahrhunderte gehört auch die Einführung der Befehdungen oder des Faustrechtes, nach dem jeder, der Beschwerden gegen einen anderen hatte, mit eigener Faust sich Genugtuung verschaffen konnte.

  4. Bedeutung. historisch Recht des Stärkeren, Mächtigeren, das im Mittelalter durch fehlenden staatlichen Rechtsschutz dem Adel das Recht gab, seine Ansprüche mit Waffengewalt durchzusetzen. Beispiel: das Zeitalter des (schlimmsten) Faustrechts. übertragen Selbsthilfe durch Gewalt. Beispiele: das Faustrecht gebrauchen.

  5. IPA: [ ˈfaʊ̯stˌʁɛçt] Hörbeispiele: Faustrecht ( Info) Bedeutungen: [1] Zustand, in dem jemand sein Recht selbst in die Hand nimmt und – gegebenenfalls gewaltsam – durchsetzt. Herkunft: Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, zunächst mit der Bedeutung „Zweikampf“, ab 16.