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  1. 11. Mai 2024 · Nach § 1566 BGB müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung der Ehe beantragen können. Verweigert der Antragsgegner die Zustimmung zur Eheauflösung, müssen mindestens drei Jahre Trennung abgeleistet werden.

  2. getrenntlebend / getrennt lebend. Unsere Wortliste zur neuen Rechtschreibung bietet Ihnen eine vergleichende Gegenüberstellung ausgewählter Neuschreibungen im Wandel der Rechtschreibreform. Bei mehreren möglichen Varianten ist die empfohlene Schreibweise gelb markiert.

  3. 10. Apr. 2023 · Wenn die Eheleute in getrennten Wohnungen leben, orientiert sich die Höhe des Unterhalts an den ehelichen Lebensverhältnissen, d. h. dem beiderseitigen Einkommen. Ermittelt wird der Bedarf jedes Ehegatten nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz.

  4. Getrennt Lebend Ohne Scheidung? Wir erläutern Ihnen hierzu 9 Vor- und Nachteile, was für oder gegen eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung spricht. In den Folgenden Abschnitten wollen wir Sie ausführlich über die einzelnen Vor- und Nachteile der Trennung ohne Scheidung informieren.

  5. Voraussetzungen für ein getrennt Leben nach dem Gesetz (§ 1567 Bürgerliches Gesetzbuch) sind. a) räumliche Trennung. b) wirtschaftliche Trennung und. c) emotionale Trennung. Gemeint ist damit eine ausdrückliche Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch.

  6. § 1567. Getrenntleben. (1) 1 Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2 Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

  7. 21. Aug. 2020 · Niemand ist gezwungen, sich scheiden zu lassen: Eheleute können bis ans Lebensende in Trennung ohne Scheidung leben. Eine Scheidung ist – von Härtefällen abgesehen – frühestens nach einem Trennungsjahr möglich. Mit der Trennung entsteht ggf. ein Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.