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  1. 15. Mai 2024 · Hinter vielen US-amerikanischen Firmen steht das Kürzel Inc. oder Corp. Damit ist die Unternehmensform Corporation des amerikanischen Gesellschaftsrechtes gemeint. Die Gesellschaften, die dieser Rechtsform angehören, agieren als juristische Personen und sind daher mit deutschen Kapitalgesellschaften vergleichbar.

  2. Das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten behandelt die in den Vereinigten Staaten von Amerika für Gesellschaften vorgesehenen Rechtsformen. Das föderalistische System der Vereinigten Staaten erlaubt es jedem Bundesstaat, durch seine Legislative ein eigenes Gesellschaftsrecht zu entwickeln.

  3. Limited Liability Company (LLC), C-Corporation (Inc) und Limited Partnership (LP) – die USA bieten verschiedene Rechtsformen, die sich je nach genauer Situation für unterschiedliche Vorhaben am besten eignen. Wir verschaffen Ihnen einen gesellschaftsrechtlichen Überblick über die US-Gesellschaften und deren individuelle Vorteile und ...

  4. Bei der Rechtsform der US-amerikanischen US Corporation (Inc) handelt es sich. um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer Kapitalgesellschaft. Das Kapital der Gesellschaft wird durch Shareholders (Aktionäre) aufgebracht.

  5. Nicht alle Rechtsformen eignen sich deshalb für ausländische Unternehmer, die nicht in den USA ansässig sind (sogenannte “non-residents” oder – wenig schmeichelhaft – auch “non-resident aliens” genannt), bzw. machen manche Rechtsformen in der Regel nicht den geringsten Sinn, so dass sich für non-residents die Auswahl auf wenige Rechtsformen reduziert. Es sei denn, es sind an ...

  6. Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen in den USA sind die Limited Liability Company (LLC) und die C-Corporation (im Deutschen häufig als „Inc.“ bezeichnet). Wir empfehlen unseren Mandanten auch noch die Limited Partnership (LP) – mehr dazu unten.

  7. Als incorporated gelten Unternehmen in den USA, die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im Handelsregister eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Unternehmen seinen Sitz in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen wurde (Gründungstheorie).