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  1. Arbeit­nehmer haben im Krank­heits­fall, an Fei­er­tagen und bei Urlaub Anspruch auf Fort­zah­lung des Arbeits­ent­gelts. Dies beinhaltet auch die Fort­zah­lung von Sonn-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schlägen.

  2. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub. Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und ...

  3. 1. Apr. 2022 · Entgeltausfallprinzip bei Krankheit und Urlaub des Arbeitnehmers. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung infolge von Krankheit oder Urlaub nicht erbringen, erlangt er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Es gilt das Entgeltausfallprinzip nach dem EFZG (Krankheit) bzw. dem BUrlG (Urlaub).

  4. Nachtzuschlag bei Krankheit. Wenn die Nachtarbeit und damit der Nachtzuschlag zu Ihrer regulären Tätigkeit gehört, erhalten Sie auch im Krankheitsfall diesen Zuschlag. Geregelt ist dies in...

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  5. 5. März 2024 · Diese Frage regelt § 2 Abs. 3 und 4 ArbZG: Hierfür muss der Arbeitnehmer regelmäßig mindestens zwei Stunden während der Nachtzeit arbeiten. Nur dann zahlt der Arbeitgeber ggf. einen Nachtzuschlag. Eine genaue Erläuterung lesen Sie hier.

  6. Dem­entspre­chend sind auch fort­zu­zah­lende Sonn-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schläge bei­trags­pflichtig. Ledig­lich für Ein­mal­zah­lungen tritt die Bei­trags­pflicht nur ein, sobald diese tat­säch­lich aus­ge­zahlt wird (Zufluss­prinzip). Hinweis. Zufluss­prinzip kein all­ge­mein­gül­tiger Grund­satz.

  7. 6. Sept. 2022 · ‌. Nachtzuschlag bei Krankheit. ‌Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, hat er nach § 3 EntgFG in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht.