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  1. Die Sicherheitsüberprüfung im personellen Geheim- und Sabotageschutz dient dazu, mögliche Sicherheitsrisiken auszuschließen. Sie findet ihren Niederschlag in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 BVerfSchG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 SÜG (Hinweis: Die Bundesländer haben eigene Regelungen).

  2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begrüßt Sie auf den Seiten des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes in der Wirtschaft und zur Satellitendatensicherheit. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz hat unter anderem das Ziel, potenzielle Saboteure als sogenannte Innentäter von gefährdeten oder wichtigen ...

  3. Die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland ist ein Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll. Für den Bund sind Voraussetzungen und Verfahren im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt.

  4. 1. Allgemeines: Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sieht unterschiedliche Gründe für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen vor. In erster Linie geht es dabei um Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes.

  5. Im Bereich des Sabotageschutzes (bei Zugang zu einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung) wird immer eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz) durchgeführt. Der wesentliche Unterschied zur Ü2 im Geheimschutz liegt darin, dass die Partnerin oder der Partner nicht in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird ...

  6. Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungs-VO (SÜFV) Gesetzgebungsverfahren 01.02.2023. Gesetz. Die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS).

  7. Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz Created Date: 5/22/2023 4:54:16 PM ...