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  1. Als Sorbisches Siedlungsgebiet wird allgemein jener Raum im Osten Sachsens und Süden Brandenburgs bezeichnet, in dem das westslawische Volk der Sorben autochthon ist. Umgangssprachlich wird das Siedlungsgebiet der Sorben auch als Sorbenland bezeichnet; vor 1945 war – teils abwertend – auch der Begriff Wendei in Gebrauch. Dieses ...

  2. de.wikipedia.org › wiki › SorbenSorben – Wikipedia

    1.1 Siedlungsgebiet. 1.2 Sorbische Sprache. 1.3 Sorbische Emigration. 2 Religion. 3 Institutionen. 3.1 Domowina. 3.2 Stiftung für das sorbische Volk. 3.3 Institut für Sorabistik. 3.4 Sorbisches Institut. 3.5 Domowina-Verlag. 3.6 Sorbisches Museum. 3.7 Sorbisches National-Ensemble. 3.8 Schulen und Kindergärten. 4 Medien. 5 Kultur. 5.1 Literatur.

  3. Die Sorben sind das kleinste slawische Volk – sie zählen etwa 60 000. Ihre Vorfahren sind slawische Stämme, die im Zuge der Völkerwanderung vor mehr als 1400 Jahren das Land zwischen Oder und Elbe/Saale, zwischen Ostsee und den deutschen Mittelgebirgen besiedelten.

  4. Das so genannte angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden definiert das Gebiet, in dem ein Großteil der minderheiten- und sprachpolitischen Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Sorben/Wenden Anwendung finden. Welche Gemeinden in Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehören, ist durch Gesetz bestimmt. Es ...

  5. 14. Feb. 2019 · Das alte Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden rund um Cottbus hat sich zum beliebtesten Urlaubsziel Brandenburgs entwickelt. In den letzten Jahrzehnten werden auch die sorbischen Wurzeln wieder liebevoll gepflegt. Modernes Leben und alte Traditionen – wendisches Leben im Spreewald.

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  6. 23. März 2017 · Das Siedlungsgebiet der Sorben - oder Wenden - war zwischenzeitlich deutlich größer, umfasste etwa das der ehemaligen DDR. Vor einhundert Jahren gab es im heutigen Sachsen und Brandenburg ganz...

  7. Der Artikel 25 der Brandenburger Verfassung sichert dem sorbischen Volk das Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes zu....