Yahoo Suche Web Suche

  1. Pflegestufen=Pflegegrade: Die neuen Pflegegrade & Leistungen. Jetzt Pflegerad berechnen! Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade - Kostenloser Pflegegradrechner & Umfassende Infos

    • Pflegegrad 2

      Alle Informationen zum Pflegegrad

      2 im Überblick.

    • Pflegegrad 3

      Alle Informationen zum Pflegegrad

      3 im Überblick.

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 2. Juni 2023 · Der Inflationsausgleich stellt eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung dar. 1.240 Euro der insgesamt 3.000 Euro werden im Juni 2023 an die Pflegefachkräfte ausgezahlt. Der restliche Betrag in Höhe von 1.760 Euro wird durch eine monatliche Zahlung von 220 Euro stufenweise ausgezahlt.

  2. 20. Okt. 2023 · Insgesamt gewährt die Regierung eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro pro Pflegefachkraft. Sie erhalten im Juni 2023 eine Sonderzahlung von 1.240 Euro, während der Restbetrag von 1.760 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 durch monatliche Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro stufenweise ...

  3. 4. Sept. 2023 · Im Juni 2023 werden 1.240 Euro dieses Betrags an Pflegefachkräfte ausgezahlt, während die verbleibenden 1.760 Euro in monatlichen Raten von 220 Euro stufenweise ausgezahlt werden sollen. Die Höhe dieser Sonderzahlung für Pfleger bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte, wobei Teilzeitmitarbeiter eine anteilige Zahlung erhalten.

  4. 30. März 2022 · Ministerium. Alle Gesetze und Verordnungen. Pflegebonusgesetz. Gesetz 17.02.2023. Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Inkrafttreten: 30.06.2022. Bundesrat: 10.06.2022. Bundestag, 2./3. Lesung: 19.05.2022. Bundestag, 1. Lesung: 07.04.2022. Kabinett: 30.03.2022.

  5. 8. Mai 2023 · Noch bis Ende Mai 2023 können Arbeit­geber im Kranken- und Pfle­ge­be­reich soge­nannte Pfle­ge­boni bis zu 4.500 Euro steu­er­frei an die Arbeit­neh­menden aus­zahlen. Die steu­er­freie Corona-Son­der­zah­lung, die im Rahmen der Pan­demie an Beschäf­tigte aus­be­zahlt werden konnte, lief hin­gegen zum 31. März 2022 aus.

    • (453)
  6. Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8.

  7. Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Hierfür werde insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der...