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  1. Bedeutung. ⓘ. Geld- oder Sachleistung, Abgabe, die besonders ein besiegtes Volk dem Sieger zu erbringen hat. Beispiele. einen Tribut fordern, nehmen, zahlen, leisten, entrichten. jemandem einen Tribut auferlegen. ⟨in übertragener Bedeutung:⟩ der Bau der Eisenbahnstrecke forderte einen hohen Tribut [an Menschenleben] (viele Opfer)

  2. Das Wort Tribut steht demnach für mehrere Beschreibungen. Es heißt demnach Abgabe, Opfer, Verehrung, Anerkennung bzw. Hochachtung. Das Wort Tribut ist eher ein Wort, welches man heute sehr selten benutzt. Charakteristische Wortkombinationen sind z. B. Tribut fordern, Tribut zahlen oder Tribut zollen.

  3. Bedeutung/Definition. 1) eine Abgabe (Geld oder Naturalien), die jemand (insbesondere ein Staat) regelmäßig als Zeichen der Unterwerfung zu leisten hat [Gebrauch: historisch] 2) Ehrerbietung [Gebrauch: im übertragenen Sinn] Begriffsursprung. 1) zuerst im 9.

  4. Bedeutungen. historisch erzwungene, oft in regelmäßigen Abständen wiederholt zu erbringende Leistung, besonders an einen Siegerstaat, zwangsweise auferlegte Abgabe. Beispiele: jmdm. den Tribut zahlen, liefern. einen hohen Tribut an Geld und Gut zahlen. jmdm. einen Tribut auferlegen. ... 3 weitere Beispiele. bildlich.

  5. de.wikipedia.org › wiki › TributTribut – Wikipedia

    Tribut (lateinisch tributum „Abgabe“, „Steuer“; wörtlich „Zugeteiltes“, zu tribuere „zuteilen“) bezeichnet historisch eine Abgabe oder Steuer. Der Tribut wurde zum Zeichen der Unterwerfung oder der Vasallentreue geleistet.

  6. Was bedeutet Tribut? Tribut (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, männlich. Bei Tribut handelt es sich um ein Lehnwort aus dem Lateinischen, d. h. einen Latinismus. Bedeutung/Definition. 1) eine Abgabe (Geld oder Naturalien), die jemand (insbesondere ein Staat) regelmäßig als Zeichen der Unterwerfung zu leisten hat [Gebrauch: historisch]

  7. de.wiktionary.org › wiki › TributTribut – Wiktionary

    Worttrennung: Tri·but, Plural: Tri·bu·te. Aussprache: IPA: [ tʁiˈbuːt] Hörbeispiele: Tribut ( Info) Reime: -uːt. Bedeutungen: [1] historisch: eine Abgabe (Geld oder Naturalien), die jemand (insbesondere ein Staat) regelmäßig als Zeichen der Unterwerfung zu leisten hat. [2] übertragen: Ehrerbietung.