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  1. Rechtschreibung. ⓘ. Worttrennung. qua|li|fi|ziert. Beispiele. D 89: qualifizierte Mehrheit; qualifiziertes Vergehen (Rechtssprache Vergehen unter erschwerenden Umständen) Bedeutungen (3) ⓘ. besondere Fähigkeiten, Qualifikationen erfordernd. Beispiel. eine qualifizierte Arbeit. Sachkenntnis, Qualifikation (2a) besitzend, aufweisend, davon zeugend.

  2. Bedeutung/Definition. in der Art und Weise höherer Qualifikationen; über besondere Qualifikationen, Fähigkeiten, Fertigkeiten verfügend; bildungssprachlich: Sachkenntnis, Qualifikation besitzend, aufweisend, davon zeugend, diese erfordernd; meist Fachsprache: besondere, ausschlaggebende Merkmale aufweisend, über diese verfügend.

  3. Bedeutungen (3) ⓘ. eine Qualifikation erwerben, erlangen. Grammatik. sich qualifizieren. Beispiele. sich als Wissenschaftlerin, sich wissenschaftlich qualifizieren. sich zum Facharbeiter qualifizieren. eine Qualifikation (3a) erringen.

  4. Bedeutungen. a) besondere Fähigkeiten, Qualifikationen erfordernd. b) bildungssprachlich Sachkenntnis, Qualifikation besitzend, aufweisend, davon zeugend. c) meist fachsprachlich besondere, ausschlaggebende Merkmale aufweisend. Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

  5. Unter Qualifizierung versteht man auf dem Arbeitsmarkt und im Personalwesen alle Maßnahmen, die der Qualifikation von Arbeitskräften dienen. Auch die Überprüfung technischer Eignungen wird als Qualifizierung bezeichnet. Inhaltsverzeichnis. 1 Berufliche Qualifizierung. 1.1 Allgemeines. 1.2 Arten. 1.3 Vorbereitende Qualifizierung.

  6. Zusammenfassung: „qualifizieren“ ist ein vielseitiger Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird. Das Verb qualifizieren bedeutet frieren, laufen oder ergründen. In der gehobenen Umgangssprache wird es häufig als Fremdwort verwendet. Die Herkunft des Wortes ist das Sumerische, wo es ursprünglich „essen“ bedeutete. Es ...

  7. Unter Qualifikation ( Arbeitsqualifikation; lateinisch qualis facere, „Beschaffenheit herstellen“) versteht man allgemein in der Wirtschaft und speziell im Personalwesen die sich aus Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Schlüsselqualifikation zusammensetzende Eignung einer Person für einen Beruf oder eine bestimmte Aufgabe .