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  1. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Inhaber einer Gesellschaft - egal ob GmbH oder Limited, das Prinzip ist dasselbe - nur mit ihrer Einlage haften und darüber hinaus gar nicht. Wurden bei der Gründung beispielsweise 1000,- EUR an Stammkapital in die Gesellschaft einbezahlt, so ist das der Beitrag der Inhaber zum Vermögen der Gesellschaft.

  2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

    • Allgemeines. Die GmbH und die UG sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Personen), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
    • Die GmbH-/UG-Gründung. Die Gesellschaft kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Zur Gründung ist jede natürliche und juristische Person (z.B.
    • Die Haftung der Gesellschaft im Gründungsstadium gegenüber Dritten. a) Vorgründungsgesellschaft. Sobald sich eine oder mehrere Personen entscheiden, eine GmbH zu gründen, sich also zusammenschließen und vereinbaren, zu einem gemeinsamen Zweck zusammenzuwirken und diesen zu fördern, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft.
    • Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Ein Gesellschaftsvertrag muss folgenden Mindestinhalt haben: a) Firma. Die Firma der GmbH bzw. der UG (haftungsbeschränkt) kann als Personenfirma (mit dem Namen des/der Gesellschafter), Sachfirma (Information über den Geschäftszweck), reine Phantasiefirma oder einer Kombination dieser Möglichkeiten gebildet werden.
  3. beschränkte Haftung. Die beschränkte Haftung findet hauptsächlich im Gesellschaftsrecht, also bei der GmbH, der KG und der AG Anwendung und bezieht sich auf die Schulden einer Unternehmung. unternehmer.de25.

    • Unternehmer.De
  4. Die Haftungsbeschränkung bedeutet, dass für Verbindlichkeiten der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) zwar das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das persönliche Vermögen der Gesellschafter haftet.

  5. Lexikon Online ᐅGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftend.

  6. 1 Allgemeines. 2 Arten. 2.1 Zivilrecht. 2.1.1 Vertragliche Haftung. 2.1.2 Deliktische Haftung. 2.1.3 Personenhaftung. 2.1.4 Vermögenshaftung. 2.1.5 Dingliche Haftung. 2.2 Handelsrecht. 2.3 Gesellschaftsrecht. 2.4 Arbeitsrecht. 2.5 Öffentliches Recht. 2.6 Steuerrecht. 3 Auseinanderfallen von Schuld und Haftung. 3.1 Haftung ohne Schuld.