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  1. Ist eine Person verstorben, müssen seine Erben entscheiden, ob das verbliebene Vermögen des Verstorbenen ausreicht, um alle Rechnungen und Forderungen zu bezahlen. Diese Aufgabe wird meist von dem Angehörigen (Erben) übernommen, der über eine Kontovollmacht des Verstorbenen verfügt oder vor Ort ist.

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    • Prüfen, ob es sich wirklich um den Schuldner handelt. "Um sicher zu gehen, ob es sich tatsächlich um den Schuldner handelt, sollte man Auskunft beim Einwohnermeldeamt beantragen und eine Bestätigung darüber einholen", rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
    • Fälligkeit und Verzug prüfen. Schuldner werden immer dreister. Bei Neukunden muss man vorsichtig sein. Lesen Sie hier mehr! "Man sollte sodann prüfen, ob die Forderung fällig ist und ob sich der Verstorbene im Zahlungsverzug befunden hat", betont Drumann.
    • Zwangsvollstreckung schon zu Lebzeiten begonnen? "Hatte der Gläubiger zu Lebzeiten seines Schuldners bereits mit der Zwangsvollstreckung wegen der Forderung begonnen, so kann er diese in den Nachlass fortsetzen, ohne dass der Titel auf Erben umgeschrieben werden müsste", weiß der Chef der Bremer Inkasso.
    • Prüfen, ob es Erben gibt. Kann nicht sofort in den Nachlass vollstreckt werden, sollten man die Erben ermitteln. Denn der Erbe wird Rechtsnachfolger des verstorbenen Schuldners.
  2. Wer zahlt offene Rechnungen von Verstorbenen? Gefragt von: Thekla Peter MBA. sternezahl: 4.1/5 ( 60 sternebewertungen ) Der Erbe haftet zugleich bei Annahme der Erbschaft für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen (1967 Abs. 1 BGB).

  3. Der Kunde ist verstorben, dennoch ist die Rechnung noch offen, existiert die Forderung weiter! Was genau zu tun ist, lesen Sie hier.

  4. Es stellt sich die Frage, ob durch den Tod auch die offene Rechnung des Patienten erlischt? Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als ganzes auf eine oder mehrere Personen über. Der Erbe haftet zugleich bei Annahme der Erbschaft für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen (1967 Abs. 1 ...

  5. Wer muss die Rechnungen nach dem Tod bezahlen? Rechnungen für Waren und Dienstleistungen, die die oder der Verstorbene noch zu Lebzeiten in Anspruch genommen hat, müssen auch nach dem Tod noch...

  6. 13. Aug. 2019 · 13.08.2019. Wenn ein Kunde verstirbt und Forderungen ausstehen, müssen Unternehmer handeln, um an ihr Geld zu kommen. Doch was genau ist dann zu tun? Ein Experte gibt Hilfestellung: Dass solche Situationen keine Einzelfälle sind, weiß Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.