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  1. Das GmbHG regelt die Errichtung, Rechtsverhältnisse, Vertretung, Geschäftsführung und Abänderungen von GmbHs. Es enthält Vorschriften über Stammkapital, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Bilanz, Jahresabschluss und mehr.

  2. GmbH-Gesetz. Gesetz vom 20.04.1892 (RGBl. I S. 477) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2023 ( BGBl. I S. 51) m.W.v. 01.03.2023. Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 10.08.2021 ( BGBl. I S. 3436)

  3. Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

    • GmbHG
    • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  4. 11. März 2024 · Das GmbHG, auch GmbH-Gesetz genannt, regelt die besondere Form der GmbH in der Bundesrepublik. Es betrifft die Stellung der GmbH im Rechtsverkehr als auch ihre Errichtung und ihre Organe....

  5. Seit dem 1. August 2022 gibt es Erleichterungen bei der Abhaltung virtueller Versammlungen von Gesellschaftern in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dieses wurde im Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften geregelt.

  6. GmbH-Gesetz. Abschnitt 1 - Errichtung der Gesellschaft (§§ 1 - 12) § 6. Geschäftsführer. (1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) 1 Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. 2 Geschäftsführer kann nicht sein, wer.

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