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Das Bundeswahlgesetz regelt das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wahlhandlung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Hier finden Sie das Gesetz in verschiedenen Formaten und mit einer Inhaltsübersicht.
- 12 Wahlrecht
Bundeswahlgesetz. § 12. Wahlrecht. (1) Wahlberechtigt sind...
- 15 Wählbarkeit
Bundeswahlgesetz § 15 Wählbarkeit (1) Wählbar ist, wer am...
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"Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23....
- 49a Ordnungswidrigkeiten
Bundeswahlgesetz § 49a Ordnungswidrigkeiten (1)...
- 36 Briefwahl
Bundeswahlgesetz § 36 Briefwahl (1) Bei der Briefwahl hat...
- 16 Wahltag
Bundeswahlgesetz § 16 Wahltag. Der Bundespräsident bestimmt...
- 25 Beseitigung von Mängeln
Bundeswahlgesetz § 25 Beseitigung von Mängeln (1) Der...
- 53 Übergangsregelung
Bundeswahlgesetz § 53 Übergangsregelung. Ausschlüsse vom...
- 12 Wahlrecht
Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 91) geändert worden ist.
Das Bundeswahlgesetz gibt die Zahl der zu wählenden Abgeordneten vor (derzeit 598). Es teilt mit der Anlage das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Wahlkreise ein (BWahlG).
17. März 2023 · Die Ampelkoalition hat eine umstrittene Neuregelung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die die Zahl der Bundestagsmandate auf 630 begrenzt und den Wegfall der Grundmandatsklausel vorsieht. Die Opposition hatte alternative Vorlagen zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl und zur Änderung der Listenwahl abgelehnt.
Erfahren Sie, wie die Mandate für den Deutschen Bundestag nach dem neuen Wahlrecht 2023 vergeben werden. Das neue Wahlrecht verkleinert die Bundestagsgröße, stärkt den föderalen Proporz und führt eine Zweitstimmendeckung ein.