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  1. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), im Langtitel „Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen“, soll helfen, Geruchsbelästigungen der Bevölkerung abzuschätzen und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) entwickelt.

  2. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Der Länderausschuß für Immissionsschutz hat in seiner 83. Sitzung vom 12. Januar 1993 die von einem Expertengremium erarbeitete Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Kenntnis genommen und den Ländern emp­foh­len, für die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen den Inhalt der Richt­linie ...

  3. In Ergänzung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 2002 enthält die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) das Verfahren zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

  4. (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29.Februar 2008 (zweite ergänzte und aktualisierte Fassung)

  5. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und Begründung und Auslegungshinweise. Gerüche sind Immissionen nach § 3 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG darstellen.

  6. 15. Aug. 2011 · Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions­richtlinie – GIRL M-V) vom 15. August 2011 liegt in der Fassung vor, die im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2011 veröffentlicht worden ist.

  7. 7. Nov. 2023 · Die Geruchsimmissionsrichtlinie legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. II. Die Geruchsimmissionsrichtlinie in der...