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  1. Die Festlegung der Beitragshöhen für alle ver.di-Mitglieder erfolgt verbindlich gemäß unserer Satzung (§ 14) und sind wie folgt gestaffelt: Beschäftigte zahlen monatlich 1 Prozent ihres regelmäßigen Bruttoverdienstes oder ihrer Ausbildungsvergütung.

  2. Für Rentner*innen, Pensionäre*innen, Vorruheständler*innen, Krankengeldbezieher*innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat.

  3. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten.

  4. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist für alle ver.di-Mitglieder verbindlich in unserer Satzung (§ 14) geregelt: Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis zahlen jeweils ein Prozent ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes bzw. ihrer regelmäßigen monatlichen Ausbildungsvergütung als Mitgliedsbeitrag pro Monat.

  5. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist für alle ver.di-Mitglieder verbindlich in unserer Satzung (§ 14) geregelt: Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis zahlen jeweils ein Prozent ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes bzw. ihrer regelmäßigen monatlichen Ausbildungsvergütung als Mitgliedsbeitrag pro Monat.

  6. 13. Mai 2020 · Hier kannst du nachlesen, was dir tarifvertraglich zusteht. Im ver.di-Mitgliedernetz findest du Tarifverträge direkt als PDF zum Download, die bundesweit oder für große Branchen gelten. Wenn dein Tarifvertrag noch nicht als Download zur Verfügung steht, kannst du ihn fix im Mitgliedernetz anfordern.

  7. 17. Juni 2021 · Zum 1. Juli 2021 werden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -⁠gehälter des Vorjahres angepasst. Deshalb wird bei Rentner*innen der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen.