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  1. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

  2. Bei einer visumfreien Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), z.B. Deutschland als Eintrittsland, müssen auf Verlangen der jeweiligen Grenzkontrollstellen Nachweise zum Aufenthaltszweck, Finanzierung des Aufenthalts und der Reisekosten erbracht werden können.

  3. Visa und Einreise; Erbschaftsangelegenheiten; Rente; Bescheinigungen, Beglaubigungen, Beurkundungen; Führungszeugnis; Leben und Arbeiten in Nicaragua; Führerschein; Anwälte, Ärzte, Übersetzer; Zoll; Beim Betreten der Botschaft dürfen folgende Dinge nicht mitgenommen werden: Zurück zur ersten Navigationsebene

  4. Nicaraguanische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland KEIN Visum, solange die Reisedauer nicht 90 Tage überschreitet. Für Aufenthalte über 90 Tage muss ein Visum beantragt werden.

  5. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

  6. Deutsche Staatsangehörige können sich für die Dauer von bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten, die Einreise erfolgt mit einem Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt.