Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Der IT-Sicherheitskatalog bezweckt gemäß § 11 Abs. 1a Satz 1 EnWG die Sicherstellung eines angemessenen Schutzes gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektroni- sche Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind.

    • It-Sicherheitskatalog für Energieanlagenbetreiber
    • Fristen - Es Gab Wichtige Änderungen
    • Fristen für Energieanlagenbetreiber erneut verschoben
    • Wie bereiten Sie sich auf Die Zertifizierung vor?

    Die konkreten Anforderungen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen erarbeitet und im Dezember 2018 veröffentlicht. Ziel ist es, die Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme der Energieanlagenbetreiber zu schützen sowie die Vertraulichkeit der verarbeitete...

    Zum Nachweis der Umsetzung hatten Betreiber von Energieanlagen bis zum 31. März 2021 den Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens anzuzeigen. Es gab aber eine neue Regelung zur Vorlage des Nachweises zur Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs nach § 11 Abs. 1b EnWG im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2: Durch die Coronavi...

    Energieanlagenbetreiber sind Teil der kritischen Infrastruktur und müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs erfüllen. Aufgrund von Corona wurden die Fristen dafür nun erneut verlängert. Vor allem wegen der Pandemie gibt es bisher keinen Prüfdienstleister, der die erweiterte Akkreditierung für die Zertifizierung nach ...

    Der erste Schritt ist die Einführung einesInformationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach denspezifischen Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs. Als Basis dient eine individuelle Risikoanalyse. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller sicherheitsrelevanten Werte, für die Sie dann mögliche Risiken identifizieren. Hieraus gilt es, geeig...

  2. Das IT-Sicherheitsgesetz ist Ausdruck der Schutz-verantwortung des Staates gegenüber den Bürge-rinnen und Bürgern, der Wirtschaft und seinen eigenen Institutionen und Verwaltungen. Es reflektiert zum einen, dass IT-Sicherheit mit der zunehmenden Digitalisierung des Lebens immer mehr zu einem zentralen Baustein der inneren Sicherheit wird.

  3. Als betroffener Strom- beziehungsweise Gasnetzbetreiber erfüllen Sie mit der Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog die gesetzlich vorgeschriebenen Normen und reduzieren Ihre Haftungsrisiken. Denn Sie setzen die drei wesentlichen Ziele des IT-Sicherheitskatalogs um:

  4. Der IT-Sicherheitskatalog bezieht sich auf alle zentralen und dezentralen Anwendungen, Systeme und Komponenten, die für einen sicheren Anlagenbetrieb notwendig sind – sei es für die Prozessführung und im Leitstand oder für die Verwaltung. Für alle diese Systeme gibt es drei Schutzziele: