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  1. Die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ ist rechtlich nicht gesetzlich geregelt, aber unterliegt den Verboten der Irreführung. Die Rechtsprechung verlangt, dass die wertbestimmenden Eigenschaften oder Teile des Produkts auf einer deutschen Leistung beruhen.

    • Stadtwaldguertel 81-83, Cologne, NRW
  2. Erfahren Sie, welche Anforderungen an die Herstellung, Entwicklung, Design und Qualitätssicherung eines Produkts gestellt werden, um es als Made in Germany zu kennzeichnen. Lesen Sie auch, welche rechtlichen Grundlagen und die Initiative Made in Germany die Bezeichnung prägen.

    • Einleitung. Die Warenmarkierung „Made in Germany“ erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Es gibt keine Institution in Deutschland, die die Richtigkeit der Warenmarkierung bestätigt.
    • Entwicklung des Begriffs „Made in Germany“ Die Warenmarkierung „Made in Germany“ gilt in zahlreichen Branchen seit Jahrzehnten als Nachweis einer besonders hohen Produktqualität.
    • Besteht eine Kennzeichnungspflicht mit „Made in Germany“? – IHK-Studie. Die Gesetzgebung der einzelnen Staaten entscheidet darüber, ob eine Warenmarkierung oder Etikettierung mit „Made in ...
    • Was gilt inhaltlich: Rechtsgrundlagen. Falls sich der Hersteller entscheidet, die Ware mit dem Zusatz „Made in Germany“ zu kennzeichnen, muss dies im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
  3. Die Warenmarkierung "Made in Germany" ist ein geografischer Herkunfts- und Qualitätsbegriff, der in Deutschland freiwillig und weltweit verlangt werden kann. Erfahren Sie, welche rechtlichen Kriterien, Regelungen und Konsequenzen für die Kennzeichnung gelten und welche Alternativen es gibt.

  4. Erfahren Sie, was der Warenursprung im Außenhandel bedeutet und welche Vorteile er bietet. Lesen Sie, wie Sie die Warenmarkierung „Made in Germany“ richtig anwenden und welche rechtlichen Grundlagen gelten.

  5. Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Produkten mit „Made in Germanygibt es nicht. Allerdings bestehen in verschiedenen Ländern noch Einfuhrvorschriften, die - zollrechtlich gesehen - eine solche Markierung notwendig machen.

  6. Voraussetzungen für die „Made in“ Zertifizierung. Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen Ihre Produkte gewisse Voraussetzungen erfüllen: Ihr Produkt muss eine Wertschöpfungstiefe von mindestens 50 Prozent im Ursprungsland aufweisen.