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  1. Dieser Paragraph regelt die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die vorübergehenden Schutz in der EU erhalten. Er enthält Bestimmungen über die Verteilung, die Zuweisung und die Rechte und Pflichten der Betroffenen.

  2. Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. (1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie ...

  3. Wichtige Information: Am 04. Dezember 2023 trat die neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 01. Februar 2024 gültig sind, haben nun eine automatische Gültigkeit bis zum 04. März 2025. Weitere Informationen finden Sie hier Internal Link.

  4. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

  5. 17. März 2022 · Ein Antrag auf § 24 ist bei der örtlichen Ausländerbehörde zu stellen; die Aufenthaltserlaubnis wird nicht automatisch ohne Antrag erteilt. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die ABH nach Antragstellung eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG ausstellen.

  6. 1. Jan. 2005 · (5) 1 Der Ausländer hat keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten. 2 Er hat seine Wohnung und seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, dem er nach den Absätzen 3 und 4 zugewiesen wurde. (6) (aufgehoben)

  7. Vor 3 Tagen · Temporärer Schutz gemäß § 24 AufenthG: Gewährung von Aufenthaltsrechten für Flüchtlinge in Deutschland. Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG bezieht sich auf die Regelungen, die ...