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  1. 30. Apr. 2024 · Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige in Höhe von 300 Euro wurde an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt. Das galt sowohl für Vollzeitbeschäftigte als auch für Teilzeitkräfte. Arbeitnehmer/innen erhielten das Geld automatisch mit ihrem Lohn beziehungsweise Gehalt im ...

    • Allgemeines. Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die aufgrund der Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet waren.
    • Anspruchsberechtigung. Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen
    • Entstehung des Anspruchs. Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen.
    • Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung. In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht.
  2. Angesichts der hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung viele Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto entlastet. Die...

  3. 27. März 2023 · Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Personenstand. Im ...

  4. 28. Apr. 2022 · Wer bekommt die 300 Euro? Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt.

  5. 21. Juli 2022 · Es werden Fragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Hier geht es zu den Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale.

  6. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.