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  1. Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector; in älterer Schreibweise Churfürst) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs (Kurwürde) zustand, mit dessen Würde seit dem 10.

  2. Kurfürstentum Bayern bezeichnet das Herzogtum Bayern seit der Erlangung der Kurwürde für die Herzöge von Bayern im Jahr 1623 bis zum Erlöschen der bayerischen Kurwürde 1806. Ab 1777 bestand dann das Kurfürstentum Pfalz-Baiern, wobei nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens die pfälzische Kur erlosch, während die ...

  3. Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand ...