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  1. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist eine 1953 gebildete Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Er folgt dem Provinzialverband der Provinz Westfalen nach und ist mit 20.000 Beschäftigten für ein Gebiet mit 8,3 Millionen Menschen zuständig.

  2. Mit mehr als 200 Einrichtungen sorgt der Kommunalverband in den 27 Städten und Kreisen in der Region, im urbanen wie auch im ländlichen Raum für gleiche Lebensverhältnisse. Der LWL entwickelt dafür neue Ideen, setzt gleichermaßen auf Tradition und Innovation – und macht Westfalen-Lippe so stark.

  3. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernimmt als Kommunalverband die Aufgaben für alle Städte und Kreise in Westfalen-Lippe, die die Kommunen nicht alleine leisten könnten.

  4. Der Verwaltungsgliederungsplan des LWL gibt einen Überblick über die organisatorische Struktur des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

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  5. Der LWL ist ein Verband mit langer Tradition, aber auch dunklen Kapiteln in seiner Geschichte. Die Entwicklung des LWL war und ist stets eng verwoben mit der Entwicklung der Region Westfalen-Lippe.

  6. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist eine 1953 gebildete Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Er folgt dem Provinzialverband der Provinz Westfalen nach und ist mit 20.000 Beschäftigten für ein Gebiet mit 8,3 Millionen Menschen zuständig.