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  1. Das Vollprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der bis 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Hörfunksenders beschrieb, der „im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bediente“. Der Gegensatz zum Vollprogramm ist das Spartenprogramm. Das Fernsehen hat den ...

  2. Vollprogramm Mitgetragen von ORF und SRF Mainz: ARD-alpha: Spartenprogramm (Information/Dokumentation) München: arte: Vollprogramm Straßburg: BR Fernsehen: Vollprogramm Regionalprogramm für Bayern. München Das Erste: Vollprogramm München DW-TV: Vollprogramm Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland Bonn: hr-fernsehen ...

  3. Spartenprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der seit 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Rundfunk- oder Fernsehsenders beschreibt, welcher sich auf bestimmte Themen und/oder Zielgruppen spezialisiert.