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  1. Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  2. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung [2] Deutschlands .

  3. Grundgesetz. Parlament. I. Die Grundrechte. Artikel 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

  5. Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Eingangsformel, Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen.

  6. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Inhalt. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478. Grundgesetz.

  7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vom 23.05.1949 ( BGBl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2022 ( BGBl. I S. 2478) m.W.v. 24.12.2022. I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) Präambel. Art. 1. Art. 2. Art. 3. Art. 4. Art. 5. Art. 6. Art. 7. Art. 8. Art. 9. Art. 10. Art. 11. Art. 12a. Art. 13. Art. 14. Art. 15. Art. 16a. Art. 17a.

  8. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens. Unsere Grundrechte. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat.

  9. Unser Grundgesetz hat 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht – eine Erfolgsgeschichte. Bürgerinnen und Bürger feierten dies mit einem Demokratiefest in Berlin....

  10. Das Grundgesetz ist ein Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Mit dem Grundgesetz sollte eine Ordnung geschaffen werden, die nie wieder Diktatur, Shoa und Weltkrieg zulassen würde. Schon der erste Artikel der Verfassung sagt „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

  11. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Artike12 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltun seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte an¬ derer verletzt und nicht gegen die verfassungs¬ mäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

  12. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478) Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8.

  13. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19 GG) verbürgt. Sie sind einerseits subjektive Rechte, die in ihrer Funktion als Abwehr-, Leistungs- und staatsbürgerliche Rechte alle Staatsgewalt binden.

  14. Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland: Es steht über allen anderen Gesetzen. In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die „Grundrechte“. Die Grundrechte sind...

  15. Unser Grundgesetz. Unsere Grundrechte. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig.

  16. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Kapitel der Verfassung. Präambel. Die Grundrechte. Artikel 19. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Der Bund und die Länder. Der Bundestag. Artikel 13. (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Der Bundesrat. Gemeinsamer Ausschuss. alle Kapitel anzeigen.

  17. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  18. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Präambel. Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

  19. Art 1 . Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  20. Vor 2 Tagen · D ie CDU-Spitze hält das Vorhaben für unnötig, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. „Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer ...

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