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  1. 5. Juli 2024 · Das Landesamt für Finanzen ist zuständig für Steuern, Abgaben, Finanzierung und Haushalt in Bayern. Hier finden Sie Informationen zu Ausbildung, Karriere, Formularen, Zuständigkeiten und Serviceangeboten.

  2. 3. Juli 2024 · HERZLICH WILLKOMMEN auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen. Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz.

  3. Das Landesamt für Finanzen in Bayern ist eine zentrale Landesbehörde mit Dienststellen in verschiedenen Städten und bietet umfassende Dienstleistungen an.

    • Zuständigkeitshinweis
    • Überweisungen für Die Landeshauptkasse Richten Sie Bitte An
    • Überweisungen für Den Unterhaltsvorschuss Richten Sie Bitte An
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    Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig. Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier: www.finanzamt.nrw.de Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.

    Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus Konto 1683515 / BLZ 30050000 IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC WELADEDDXXX

    Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus Konto 4100079 / BLZ 30050000 IBAN DE75 3005 0000 0004 1000 79 / BIC WELADEDDXXX

    Das LaFin ist eine junge, wachsende Behörde mit vier Standorten in Düsseldorf, Essen, Hamm und Köln. Es ist zuständig für den Rückgriff UVG, die Landeshauptkasse, das Personalmarketing Karriere.NRW und weitere Querschnittsaufgaben.

  4. Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig (beispielsweise Änderung der Kontoverbindung, Steuererklärungen etc.). Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier: www.finanzamt.nrw.de.

  5. Das Landesamt für Finanzen in Koblenz ist zuständig für Beihilfen, Reisekosten und Wiedergutmachung. Hier finden Sie die Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Anfahrt zum LfF und seinen Außenstellen.

  6. Landesamt für Finanzen. Hoevelstr. 10. 56073 Koblenz. Wichtiger Hinweis. Damit Ihre Anfrage bei uns bearbeitet werden kann, geben Sie bitte bei Telefonaten und im Schriftverkehr unbedingt Ihre achtstellige Personalnummer an (sofern bekannt). Telefon: 0261 4933 - 0 (Vermittlung) Fax: 0261 4933 - 37014 oder 37015. Hinweis zur Erreichbarkeit des LfF.