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  1. Polster und Pohl Reisen bietet Flugreisen, Busfahrten, Kreuzfahrten, Tagesfahrten, Radwanderungen und Sondergruppenfahrten an. Die Webseite enthält keine Informationen über Insolvenz oder finanzielle Probleme.

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  2. Reiseangebote für Flugreisen, Busfahrten, Kreuzfahrten, Tagesfahrten, Radwanderungen, Sondergruppenfahrten, PKW-Reisen und mehr

  3. 4. Juni 2024 · Die FTI Group hat Insolvenz angemeldet und zahlreiche Reisen ausfallen lassen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte als Kunde wahren und welche Schritte Sie im Insolvenzverfahren machen können.

    • Es ist zum Glück selten, und dennoch sollten Urlauber darauf vorbereitet sein: eine Insolvenz des Reiseveranstalter Wir verraten, wie Sie sich für den Fall absicher
    • So erhalten Sie Ihr Geld im Fall einer Insolvenz zurück
    • Was im Fall einer Insolvenz gilt
    • Reisebüro-Pleite nicht abgedeckt

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    Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters.

    Zwar kommt das nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nur selten vor. Dennoch: Ohne Sicherungsschein ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

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    Rettungsschirm bei einem geplatzten Urlaub: der Reisesicherungsschein. Ohne ihn ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

    Der Pauschalurlaub wird mit dem Reisesicherungsschein abgesichert. Diesen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Reisebestätigung oder gesondert beigefügt bei den Reiseunterlagen, so die Rechtsanwaltskammer.

    Dort sind die Kontaktdaten des "Absicherers" angegeben, gegenüber dem der Urlauber oder die Urlauberin im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ihre Ansprüche geltend machen können. Diese Absicherung gilt den Angaben nach allerdings nur bei einer Pauschalreise und nicht bei der Buchung von Einzelleistungen wie beispielsweise einem Flug oder einer Unterkunft.

    Gut zu wissen für Buchende: Sie müssen laut Rechtsanwaltskammer den Reisepreis erst be- oder anzahlen, wenn sie den Sicherungsschein samt den Kontaktdaten des Absicherers erhalten haben. Das Aushändigen eines Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben.

    Ist der Reiseveranstalter bereits vor Beginn der Reise insolvent, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise dennoch durchgeführt oder storniert wird. Verlangt man die Erstattung des Reisepreises, muss der Absicherer unverzüglich zahlen.

    Wenn der Reiseveranstalter während des Urlaubs pleite geht, dann gilt: Den Veranstalter oder den Absicherer kontaktieren und alles Weitere abstimmen. In so einem Fall erstattet der Absicherer laut der Rechtsanwaltskammer die Kosten für einen gegebenenfalls notwendigen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und die Rückbeförderung.

    Gut zu wissen: Der Reisesicherungsschein hilft Ihnen nicht, wenn das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht worden ist, insolvent ist. Hier kommt es darauf an, ob der vom Urlauber gezahlte Reisepreis bereits vom Reisebüro an den Veranstalter weitergeleitet worden ist.

    Kann etwa durch Reiseunterlagen nachgewiesen werden, dass das gezahlte Geld beim Veranstalter angekommen ist, dann ist dieser weiterhin zur Durchführung der Reise verpflichtet.

  4. 16. Okt. 2020 · Bustouristen haben sich auf einer Reise mit Corona infiziert. Nach Kritik an unzureichenden Hygienemaßnahmen äußert sich „Polster und Pohl“. Die Aussage des OB Bernd Wiegand soll ein juristisches Nachspiel haben.

    • Oliver Müller-Lorey
  5. Das Leipziger Reiseunternehmen Polster & Pohl wehrt sich juristisch gegen „rufschädigende“ Äußerungen von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos). Dieser hatte die...

  6. 5. Juni 2023 · Was im Fall einer Insolvenz gilt. Ist der Reiseveranstalter bereits vor Beginn der Reise insolvent, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise dennoch durchgeführt oder storniert wird. Verlangt man die Erstattung des Reisepreises, muss der Absicherer unverzüglich zahlen.