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  1. Darüber hinaus bietet auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gebührenfreie Beratungs-Hotline zum BAföG an. Jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr, unter 0800 – 223 63 41 (0800 – BAFOEG1).

  2. Wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag wird beim BAföG-Amt am jeweiligen Hochschulort gestellt. Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Bielefeld stellen ihren Antrag bitte an: Wann muss der Antrag eingereicht werden? Möglichst bald nach der Immatrikulation!

  3. Für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für Studierende der Universität Bielefeld das Studierendenwerk Bielefeld zuständig. Bei Bedarf ist das Amt für Ausbildungsförderung nach vorheriger Absprache dafür zuständig, bei Beratungsgesprächen für Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine andere ...

  4. Familienname: Berater/in: Zimmer: A - Ald: Frau Prange: C2 - 205: Ale - As: Frau Raddatz: C2 - 205: At - Bö (Boe) Herr Fuchs: C2 - 207: Bof - C: Frau Behlen: C2 ...

  5. Mit BAföG Digital können Sie Ihren BAföGAntrag bequem am Computer erstellen, bearbeiten und digital verschicken. Das Besondere: Sie füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben.

  6. Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  7. Für allgemeine Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung (beim Studierendenwerk Bielefeld). Die Ausstellung einer Positiv- oder Negativbescheinigung auf dem Formblatt 5 durch den BAföG-Beauftragten orientiert sich an studiengangspezifischen Anforderungen.