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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen. (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für ...
Übertragung von Vermögensgegenständen. (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn ...
19. Juli 2021 · (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen...
11. Dez. 2023 · Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht. § 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen. (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um ...
- A) Antragstellung durch Gläubiger
- B) bestimmter Gegenstand
- C) Interessenabwägung
Derjenige Ehegatte, der für sich eine Zugewinnausgleichsforderung gegenüber dem anderen Ehegatten beansprucht, d.h. der Zugewinnausgleichsgläubiger, stellt einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung eines bestimmten Gegenstandes auf sich unter Anrechnung auf den ggfs. noch zu ermittelnden Zugewinnausgleichsbetrag. Der Schuldner der Forderung...
Nach § 1383 II BGB ist der herausverlangte Gegenstand in dem Antrag genau zu bezeichnen. Das bedeutet, dass für jedermann erkennbar sein muss, um welchen Gegenstand es sich handelt. Der Wert des Gegenstandes ist demgegenüber nicht anzugeben. Er sollte gleichwohl vorab in etwa geschätzt werden, da er nicht höher liegen darf, als die in Geld beanspru...
Das Gericht nimmt bei der Entscheidung darüber, ob der begehrte Gegenstand auf den Antragsteller/Gläubiger übertragen wird, eine Abwägung zwischen den Interessen des Antragstellers auf Übertragung des streitgegenständlichen Vermögenswertes auf sich einerseits, und den Interessen des Antragsgegners/Schuldners auf Einbehalt des Alleineigentums andere...
31. Dez. 2022 · Bürgerliches Gesetzbuch § 1383 - (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens...
§ 1383 BGB – Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet ...