Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. § 1907 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung. I. Normzweck; II. Kündigung einer Wohnraummiete (Abs. 1 S. 1) III. Aufhebung einer Wohnraummiete (Abs. 1 S. 2) IV. Mitteilungspflichten (Abs. 2) V. Genehmigungsvorbehalte nach Abs. 3 § 1908 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Ausstattung

  2. § 1907 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung. I. Einleitung; II. Bedeutung für den Betreuer; III. Bedeutung für das Betreuungsgericht; IV. Genehmigung zur Vermietung von Wohnraum des Betreuten (Abs. 3) § 1908 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Ausstattung

  3. 4. Mai 2021 · § 1907 (aufgehoben) (1) 1 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 2 Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.

  4. § 1907. (1) 1 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. 2 Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.

  5. 15. März 2007 · 85 Entscheidungen: LG München I, 30.07.2020 - 31 S 17737/19. Voraussetzungen der Kündigung eines Heimvertrages mit einem Betreuten. BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11. Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung. AG Köln, 21.04.2020 - 210 C 119/19. Eigentümer muss ins Heim: Nichtehelicher Lebenspartner muss räumen!

  6. 7. Nov. 2022 · (1) 1 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 2 Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.

  7. § 1907 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung. (1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.