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  1. 31. Dez. 2022 · (1) 1 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 2 Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.

  2. § 1907 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung (1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

  3. 19. Dez. 2022 · Die Vormundschaft ist in den §§ 1773-1808 BGB normiert, die Pflegschaft für Minderjährige in den §§ 1808-1813 BGB, die rechtliche Betreuung in den §§ 1814-1881 BGB und die sonstige Pflegschaft in den §§ 1882-1888 BGB.

    • Allgemeines
    • Sorge Um Die Wohnverhältnisse Des Betreuten
    • Anmietung und Kündigung Von Wohnraum
    • An-, AB- und Ummeldungen, Ausweispflichten
    • Bestimmung Des gewöhnlichen Aufenthaltes
    • Heimplatzsuche
    • Freiheitsentziehende Unterbringung
    • Rechtsprechung
    • Literatur
    • Weblinks

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der gesetzlichen Vertretung, der sich mit dem Wohnsitz und dem tatsächlichen Aufenthalt eines Minderjährigen unter elterlicher Sorge oder Vormundschaftoder eines volljährigen Betreuten befasst. Bei Volljährigen unter rechtlicher Betreuung ist der Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung sehr hä...

    Der oft bei Betreuern angeordnete Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung wird oft als (teil-) identisch mit dem Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten angesehen. Soweit dies nach örtlicher Praxis der Fall ist, gehören zum Aufgabenkreisalle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betreuten zu tun haben.

    Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten, die mit der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten zu tun haben. Somit sind Kontakte und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeldstellen, Maklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen und Stellen zu führen. Ggf. sind für Betreute...

    Zum Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung gehört nach dem Bundesmeldegesetz und dem Bundespersonalausweisgesetz auch die so genannte polizeiliche An- Ab- und Ummeldung (beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde) sowie die Beantragung von Personalausweisen (§ 9 BPersAG) bzw. die Antragstellung zur Befreiung von der Personalausweispflicht (bei Heimbewohnern,...

    Der Betreuer bestimmt den gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten. Hierfür ist er an dessen Wünsche gebunden.

    Das LG Frankfurt/Oder (19 T 529/02 v. 13.12.2002) hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Betreuer, dem die Aufenthaltsbestimmung übertragen wurde, auch einen Heimplatzwechsel organisieren darf. Das Betreuungsgericht war davon ausgegangen, dass Heimplatzsuche und Organisation des sich anschließenden Umzugs nicht Teil der Aufenthaltsbestimmung si...

    Die Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen fällt in den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung. Das OLG Hamm stellte anläßlich einer Schadensersatzforderung gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis Gesundheitssorge für eine Unterbringung nicht ausreichend ist (OLG Hamm FamRZ 2001, 861 m. Anm. Beck in BtPrax2001, 195). OLG Stuttgart Besc...

    OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1996, 16 Wx 47/96; NJW-RR 1997, 451: Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Betreuers Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Bestimmung des Wohnsitzes des Betroffenen" ist bei der Wahl des Aufenthaltsortes (Heimplatz usw.) nicht frei. Er hat vielmehr den Wünschen des Betreuten, an einem bestimmten Ort wohnen zu woll...

    Bücher

    1. Brosey: Wunsch und Wille des Betreuten bei Einwilligungsvorbehalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4308-9 bzw. ISBN 3830043082 2. Hoffmann: Personensorge; Nomos-Verlag 2009, ISBN 3832930728

    Zeitschriftenbeiträge

    1. Blum: Die Unterbringung der Alten: Wohnen ist mehr als nur ein Bett; BtPrax 1996, 169 2. Coeppicus: Die Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung... FamRZ 1992, 741 3. Deinert: Der Betreuer im Ausweis-, Pass- und Melderecht, BtPrax 2011, 57 (PDF) 4. Harm: Die "Wohnungsauflösung"; Rpfleger 2002, 59 5. ders.: Der „Heimvertrag“ und die Genehmigungspflichten gem. § 1907BGB; Rpfleger 2012, 53 6. ders.: Schutz betreuter Menschen vor faktischer Wohnungsaufgabe; BtPrax 2013, 99 7....

  4. § 1907 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung (1) 1Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern

  5. § 1907 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung. (1) 1Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet. Zitiervorschlag: MüKoBGB/Schwab, 5. Aufl. 2008, BGB § 1907.

  6. § 1907 (aufgehoben) (1) 1 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 2 Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.