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  1. 15. Apr. 2024 · Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige einer gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistung auf luxemburgischem Staatsgebiet an die Generaldirektion für Mittelstand senden.

  2. Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen. In diesem Fall...

    • Allgemeines
    • Entsendung Von Mitarbeitern und Badge Social
    • Hinterlegungsstelle für bestimmte Unterlagen
    • Beantragung einer Luxemburgischen Mehrwertsteuernummer
    eine von der zuständigen Kammer des Herkunftslandes ausgestellte EU-Bescheinigung oder jeder sonstige Nachweis, dass der Anzeigende in seinem Herkunftsland befugt ist, die jeweilige Tätigkeit auszu...
    ein Überweisungsbeleg über 50 Euro auf das Konto IBAN: BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000, mit dem Verwendungszweck: certificat préalable und Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen h...
    Kundenbesuche und Geschäftsgespräche
    Anlieferung von Ware durch Transportunternehmen oder Lieferanten/Hersteller
    Messeauftritte
    kurzfristige Notfalleinsätze (hier ist aber eine zeitnahe Nachmeldung möglich)
    ein Kunde / eine Kundin mit Wohnsitz in Luxemburg oder
    eine Vertrauensperson des entsendenden Arbeitgebers, dessen Wohnsitz sich in Luxemburg befindet,
    als auch ein*e entsandte*r Arbeitnehmer*in am Dienstleistungsort sein.
    Kopie der Gesellschaftssatzung (französisch oder deutsch),
    Kopie des Personalausweises der Geschäftsführung,
    Bescheinigung des luxemburgischen Wirtschaftsministeriums,
  3. Anmeldung von vorübergehenden Dienstleistungen. Deutsche Unternehmen, die vorübergehend Dienstleistungen in den Bereichen Handwerk (Lebensmittel, Mode, Gesundheit, Mechanik, Bauwesen, Kommunikation, Medien, Kunst) und Industrie in Luxemburg erbringen, müssen dies im Vorfeld bei der Generaldirektion für Mittelstand melden.

  4. 1. Meldung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg Bevor Sie in Luxemburg tätig werden, müssen Sie Ihre Tätigkeit, d.h. Ihre handwerklichen Qualifikationen sowie Ihre ordnungsgemäße Eintragung in Deutschland, schriftlich beim Wirtschaftsministerium Luxemburg nachweisen.

  5. Die Vorabmeldung erfolgt über das Online-Formular “Meldung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg” per E-Mail (certificat@eco.etat.lu) oder per Post an folgende Adresse: Ministère de l'Économie, Service des autorisations d'établissement, B.P. 535, L-2937 Luxembourg. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro ...

  6. Unternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg Bauarbeiten durchführen möchten, müssen eine Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen vornehmen und ein spezielles Zertifikat (Certificat de déclaration préalable) erhalten.