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    chancengleichheit und behindertenrecht
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  1. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien ...

  2. Vor 15 Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Worum geht es dabei? Diese und weitere Antworten finden Sie im FAQ.

  3. Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebens situation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.

  4. Die für Deutschland verbindliche Konvention enthält Prinzipien (zum Beispiel Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion), Verpflichtungen (zum Beispiel Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit) und Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Ziel der ...

  5. (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung ...

  7. Schlagwort: Chancengleichheit. Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen. Nach dem Internationalen Jahr der Menschen mit Behinderungen 1981 haben sich die Vereinten Nationen dazu entschlossen, ein „Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen“ im darauffolgenden Jahr (d.h. im Jahr 1982) durchzuführen.