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  1. des Verdachtes. Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Verdacht immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts des Verdachtes, statt des Verdachtes oder wegen des Verdachtes. Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den ...

  2. Rechtschreibung. ⓘ. Worttrennung. Ver|dacht. Bedeutung. ⓘ. argwöhnische Vermutung einer bei jemandem liegenden Schuld, einer jemanden betreffenden schuldhaften Tat oder Absicht. Beispiele. ein [un]begründeter, furchtbarer, schwerer Verdacht.

  3. Deklination des Substantivs Verdacht mit Plural und Artikel. Die Deklination des Substantivs Verdacht ist im Singular Genitiv Verdacht (e)s und im Plural Nominativ Verdachte/Verdächte. Das Nomen Verdacht wird stark mit den Deklinationsendungen es/e/ä-e dekliniert. Im Plural steht ein Umlaut.

  4. Verdachtes ist eine deklinierte Form von Verdacht. Dies ist die Bedeutung von Verdacht: Verdacht (Deutsch) Wortart: Substantiv, männlich. Bedeutung/Definition. 1) Annahme, Vermutung, dass ein bestimmter Sachverhalt vorliegt, ohne dass man es genau weiß. 2) vorläufige Annahme einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung [Gebrauch: Recht]

  5. Die Flexionstabelle listet die vier Fälle Singular und Plural des Substantivs bzw. der Substantivierung »Verdacht« auf. der Verdacht. Wortart: Substantiv. . Empfohlene Worttrennung für »Verdacht« Synonyme suchen. Wort: . Unser Flexionstool bietet Hilfe beim Deklinieren und Konjugieren von Substantiven, Adjektiven und Verben.

  6. Die Pluralform von Verdacht ist Verdachte. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst. Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat.

  7. 1. Vermutung eines schuldhaften Verhaltens, Argwohn. 2. [ umgangssprachlich] etw. auf Verdacht (hin) tun etw. tun in der Erwägung, dass ein bestimmtes Ereignis, eine bestimmte Folge eintreten könnte. eWDG. Bedeutungen. 1. Vermutung eines schuldhaften Verhaltens, Argwohn. Beispiele: