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  1. Dieser Artikel des Grundgesetzes regelt den Schutz und die Rechte von Ehe und Familie in Deutschland. Er enthält Bestimmungen über die Elternschaft, die staatliche Gemeinschaft, die Mutterförderung und die Gleichstellung von unehelichen Kindern.

    • Art 5

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 (1)...

  2. Erfahren Sie, wie das Grundgesetz die Rechte und Pflichten von Ehepaaren und Familien regelt. Lesen Sie, was Ehe, Familie, Eltern und Kinder bedeuten und welche Gesetze sie betreffen.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) gehört zum ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte zum Gegenstand hat. Die Rechtsnorm enthält unterschiedliche Gewährleistungen, die einen Bezug zu Ehe und Familie aufweisen.

  4. Deutschland. Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat ist in Deutschland in Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dieser stellt Ehe und Familie als Institution sowie die familiäre Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und gewährleistet Grundrechte für Ehepartner sowie Eltern und deren Kinder.

  5. Art. 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) 1 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2 Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

  6. Artikel 6, Grundgesetz. Der zentrale "Familien"-Artikel im Grundgesetz ist Artikel 6. Dabei ist Absatz 1 des Artikels mehrdimensional angelegt. Zunächst stellt der Artikel ein klassisches Abwehrrecht dar, das heißt er schützt die Familie zunächst einmal vor Ein- und Übergriffen von Außen.

  7. Nach Art. 6 I GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das bedeutet, dass auch innerhalb dieses Absatzes zwei verschiedene Konstellationen verfassungsrechtlich geschützt werden. Dieser Absatz enthält auch eine Institutionengarantie.