Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Unter dem Begriff Krone von Aragonien (spanisch Corona de Aragón, aragonesisch Corona d’Aragón, katalanisch Corona d’Aragó) werden Herrschaftsgebiete unterschiedlicher Verfasstheit zusammengefasst, die zwischen 1137 und 1516 bzw. 1714 in Personalunion von den Königen von Aragonien regiert wurden.

  2. Aragonien oder Aragon ( spanisch und aragonesisch Aragón, katalanisch Aragó) ist eine autonome Gemeinschaft im Nordosten Spaniens. Sie grenzt im Norden auf dem Hauptkamm der Pyrenäen an Frankreich, im Osten an Katalonien, im Südosten an Valencia und im Westen an Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, La Rioja sowie Navarra.

  3. Unter dem Begriff Krone von Aragonien werden Herrschaftsgebiete unterschiedlicher Verfasstheit zusammengefasst, die zwischen 1137 und 1516 bzw. 1714 in Personalunion von den Königen von Aragonien regiert wurden. Dazu gehörten die Königreiche Aragonien, Mallorca, Valencia, Sizilien, Sardinien, Korsika und Neapel, die Herzogtümer Athen und ...

  4. Aragonien oder Aragon (spanisch und aragonesisch Aragón, katalanisch Aragó) ist eine autonome Gemeinschaft im Nordosten Spaniens. Sie grenzt im Norden auf dem Hauptkamm der Pyrenäen an Frankreich, im Osten an Katalonien, im Südosten an Valencia und im Westen an Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, La Rioja sowie Navarra.

  5. Unter der Begrifflichkeit " Krone von Aragón " werden Herrschaftsgebiete mit unterschiedlicher Verfasstheit verstanden, welche etwa von 1137 bis 1516 beziehungsweise 1714 oftmals in einer Personalunion von den Königen von Aragonien regiert worden sind.

  6. Nach dem Tod Sanchos III. erbte 1035 dessen Sohn Ramiro I. Aragonien, das damit zum selbständigen Königreich wurde. Ramiro erweiterte sein Herrschaftsgebiet, das zuvor auf die Jacetania beschränkt war, durch die Erwerbung von Ribagorza und Sobrarbe sowie durch erfolgreiche Kämpfe gegen die Mauren. Seine Nachfolger Sancho Ramírez (1063 ...

  7. 4. Vom König als Dank für geleistete Dienste gewährte Herrschaftsgebiete kann der König nur mit einer schlüssigen Begründung und einer Entscheidung des Justicia de Aragón und der Cortes wieder aberkennen. Eine Beschlagnahme von Gütern ist nur im Fall von Hochverrat möglich. 5. Der niedrige Adel hat das Recht, Land vom König zu kaufen.