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  1. Die Voraussetzungen der Kontrollbetreuung. Das Vormundschaftsgericht hat die Möglichkeit, den durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten durch einen Betreuer überwachen zu lassen. Diese so genannte Vollmachtsüberwachungsbetreuung bzw. Kontrollbetreuung darf aber nur dann angeordnet werden, wenn der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht ...

  2. Eine Kontrollbetreuung ist eine gerichtlich angeordnete Überwachung des Vorsorgebevollmächtigten durch einen Betreuer. Sie kann nur dann erforderlich sein, wenn der Vollmachtgeber fundierte Verdacht hat, dass der Vollmachtnehmer nicht redlich oder fähig handelt.

  3. Voraussetzungen für Kontrollbetreuerbestellung. Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, zum Beispiel bei großen Vermögenswerten. Rechtsprechung dazu: Ein Vollmachtsbetreuer gem.

  4. Kontrollbetreuung, also die Situation, dass das Gericht zur Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten einen fremden Dritten, einen Kontrollbetreuer einsetzt. In der Vorsorgebevollmächtigte sollte deshalb vorsorglich auch die Person des Kontrollbetreuers geregelt werden.

  5. 6. Juli 2016 · | Trotz Vorsorgevollmacht kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten nicht mehr überwachen und die Vollmacht nicht mehr widerrufen kann. Der BGH stellt klar, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.

  6. (3) Das Betreuungsgericht bestellt einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weil 1. der Vollmachtgeber aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, und

  7. Voraussetzungen für Kontrollbetreuerbestellung. Es müssen keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, zum Beispiel bei großen Vermögenswerten. Rechtsprechung dazu: