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  1. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG) In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die ...

  2. 25. Juni 2023 · Bislang 66 anerkannte Corona-Impfschäden in NRW. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben als zuständige Versorgungsbehörden bislang 66 Anträge auf Anerkennung eines...

  3. Wichtiger Hinweis! Viele Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus fallen nicht unter das Infektionsschutzgesetz. Dann ist der LWL leider nicht der richtige Ansprechpartner. Wenn eine Einrichtung geschlossen wurde oder eine Veranstaltung abgesagt wurde, ist das weder eine Quarantäne noch ein Tätigkeitsverbot!

  4. 10. Sept. 2021 · Entschädigung bei Corona-Quarantäne | Landschaftsverband Rheinland. Das summiert sich: NRW hat seit Beginn der Pandemie rund 120 Millionen Euro zurückgezahlt, sagte ein Sprecher des...

  5. 11. Dez. 2022 · Peter Anders, Landschaftsverband Rheinland. In NRW prüfen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mögliche Impfschäden. Bei einer Bewilligung bekommen Impfgeschädigte nicht...