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  1. Wenn Sie einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang an der LMU studieren möchten, müssen Sie sich zunächst bei der Studentenkanzlei form- und fristgerecht bewerben. Bewerbungsfristen. Online-Bewerbung. Zulassung.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  2. Um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, müssen sich Deutsche und Bildungsinländer sowie EU/EWR-Angehörige folgendermaßen bewerben: bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie): Bewerbung bei hochschulstart.de in Dortmund.

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  3. Für den von Ihnen ausgewählten Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig.

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  4. Informationen zur Zulassung zu bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen für EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger.

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    • 089 21800
  5. Nicht EU-Staatsangehörigkeit und Bewerbung für höheres Fachsemester: So weit höhere Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewerben Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin oder Bürger auf einem besonderen Online-Portal.

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  6. Für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Zulassungsbedingungen. Studiengänge nach Zulassungsbedingungen. Die Studiengänge werden in folgende Kategorien eingeteilt: Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer.

  7. Informationen darüber, welche Studiengänge derzeit an der LMU eine Voranmeldung oder ein Studienorientierungsverfahren vorsehen, finden Sie im Studiengangsfinder. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten.