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  1. 15. Apr. 2024 · Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige einer gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistung auf luxemburgischem Staatsgebiet an die Generaldirektion für Mittelstand senden.

    • Allgemeines
    • Entsendung Von Mitarbeitern und Badge Social
    • Hinterlegungsstelle für bestimmte Unterlagen
    • Beantragung einer Luxemburgischen Mehrwertsteuernummer
    eine von der zuständigen Kammer des Herkunftslandes ausgestellte EU-Bescheinigung oder jeder sonstige Nachweis, dass der Anzeigende in seinem Herkunftsland befugt ist, die jeweilige Tätigkeit auszu...
    ein Überweisungsbeleg über 50 Euro auf das Konto IBAN: BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000, mit dem Verwendungszweck: certificat préalable und Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen h...
    Kundenbesuche und Geschäftsgespräche
    Anlieferung von Ware durch Transportunternehmen oder Lieferanten/Hersteller
    Messeauftritte
    kurzfristige Notfalleinsätze (hier ist aber eine zeitnahe Nachmeldung möglich)
    ein Kunde / eine Kundin mit Wohnsitz in Luxemburg oder
    eine Vertrauensperson des entsendenden Arbeitgebers, dessen Wohnsitz sich in Luxemburg befindet,
    als auch ein*e entsandte*r Arbeitnehmer*in am Dienstleistungsort sein.
    Kopie der Gesellschaftssatzung (französisch oder deutsch),
    Kopie des Personalausweises der Geschäftsführung,
    Bescheinigung des luxemburgischen Wirtschaftsministeriums,
  2. Handwerksunternehmen, die in Luxemburg vorübergehende Dienstleistungen erbringen wollen und dort nicht ansässig sind, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Wer die Regeln nicht befolgt, riskiert Bußgeldverfahren oder andere Schwierigkeiten.

  3. Die Vorabmeldung erfolgt über das Online-Formular “Meldung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg”, das ausgefüllt per Mail an mailto:certificat@eco.etat.lu oder per Post an folgende Adresse: Ministère de l'Économie, Service des autorisations d'établissement, B.P. 535, L-2937 Luxembourg gesandt werden muss.

  4. Deutsche Unternehmen, die vorübergehend Dienstleistungen in den Bereichen Handwerk (Lebensmittel, Mode, Gesundheit, Mechanik, Bauwesen, Kommunikation, Medien, Kunst) und Industrie in Luxemburg erbringen, müssen dies im Vorfeld bei der Generaldirektion für Mittelstand melden.

  5. Zum letzten Mal aktualisiert am 14.09.2023. Als gelegentliche und vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen wird jedes Geschäft angesehen, das auf luxemburgischem Hoheitsgebiet von Anbietern erbracht wird, die niedergelassen sind in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz und bei dem es sich nicht um...

  6. 15. Nov. 2022 · Wir erklären Ihnen, worauf Sie z. B. beim Fernabsatz, in Sachen AGB und bei Reisebuchungen achten müssen und stellen Ihnen luxemburgische Besonderheiten bei Dienstleistungen vor. Luxemburg: Inhaltsverzeichnis. Anwendbares Recht in Luxemburg.