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  1. Das (konstruktive) Misstrauensvotum ist in Deutschland im Sinne des Art. 67 Grundgesetz (GG) von der Vertrauensfrage im Sinne des Art. 68 GG zu unterscheiden. Inhaltsverzeichnis. 1 Deutsche Bundesebene. 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage. 1.2 Entstehung. 1.3 „Legitimität ist gleich Legalität“ 1.4 Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  2. Service. Parlamentsbegriffe A – Z. A - Z. K. Service. Konstruktives Misstrauensvotum. Die Abgeordneten können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt.

  3. In Deutschland kann nur dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin, nicht aber einzelnen Minister/innen das Misstrauen ausgesprochen werden. Wenn das Misstrauensvotum im Bundestag eine Mehrheit erhält, muss der Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen und damit auch die gesamte Regierung.

  4. Am 27. April 1972 scheiterte das Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt. Der Gegenkandidat Rainer Barzel (CDU) erhielt nicht die notwendige Mehrheit. In den folgenden Monaten entwickelte sich eine Pattsituation im Bundestag, was zu einer Lähmung der parlamentarischen Arbeit führte.

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  5. In Deutschland kann nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 GG der Bundestag dem Bundeskanzlerdas Miss- trauen dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitgliedereinen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.

  6. 24. März 2021 · Das konstruktive Misstrauensvotum (Artikel 67 Grundgesetz) ist die einzige rechtliche Möglichkeit des Bundestags, einen Kanzler gegen seinen Willen und ohne Neuwahlen abzulösen. Das Parlament kann einem Regierungschef mit absoluter Mehrheit das Misstrauen aussprechen, muss aber gleichzeitig einen neuen Kanzler wählen.

  7. Das konstruktive Misstrauensvotum sieht vor, dass ein Bundeskanzler nur dann vom Bundestag abgewählt werden kann, wenn gleichzeitig ein neuer Bundeskanzler bestimmt wird. Das steht in Artikel 67 des Grundgesetzes. Für einen Abstimmungserfolg bedarf es der absoluten Mehrheit, also 50 Prozent oder mehr aller Bundestagsmitglieder.