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  1. Die Mitglieder (Abgeordnete) des Preußischen Herrenhauses (HH) wurden „Pairs“ genannt und hatten ihr Recht auf Sitz und Stimme allein aufgrund erblicher Rechte oder Präsentation. Nachfolgend werden folgende Abkürzungen verwendet: erF für Häupter ehemals reichsständische Häuser (erblicher Sitz)

  2. Das Preußische Herrenhaus war zusammen mit dem Haus der Abgeordneten, der Zweiten Kammer des preußischen Landtags, zur Gesetzgebung berufen. Die preußische Verfassung von 1850 legte fest, dass Budgets und Finanzgesetze zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt werden mussten (Art. 62).

  3. Das Preußische Herrenhaus war zusammen mit dem Haus der Abgeordneten, der zweiten Kammer des preußischen Landtags, zur Gesetzgebung berufen. Die preußische Verfassung von 1850 legte fest, dass Budgets und Finanzgesetze zuerst der zweiten Kammer vorgelegt werden mussten (Art. 62).

  4. Das Preußische Abgeordnetenhaus war bis 1918 die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte Zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. verordnete Preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet.

  5. Das Preußische Herrenhaus war die Erste Kammer des Preußischen Landtags nach der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850, die bis zum Ende des deutschen Kaiserreichs gültig war. Die Mitglieder ( Abgeordnete) des Preußischen Herrenhauses ( HH) wurden „ Pairs “ genannt.

  6. Die wechselvolle Geschichte des Preußischen Herrenhauses in unmittelbarer Nachbarschaft des Preußischen Abgeordnetenhauses, heute Berliner Landesparlament, soll, so heißt es im Bundesrat, nach dem Umbau auf einer Gedenktafel dokumentiert werden.

  7. Das Preußische Herrenhaus in Berlin war die Erste Kammer des Preußischen Landtags, der Legislative Preußens. Die Zweite Kammer war das Preußische Abgeordnetenhaus. Die Geschichte des Herrenhauses begann 1848 mit der Märzrevolution und endete 1918 mit der Novemberrevolution.