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  1. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende...

  2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  3. Mögliche Beispiele für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Gemeinden und Kreise (Gebietskörperschaft), Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern (Selbstverwaltungskörperschaften), das Bayrische Rote Kreuz (Staatsferne, öffentlich-rechtliche Körperschaft), Deichverbände (Realkörperschaft) oder Kirchengemeinden (Religions- und ...

  4. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.).

  5. Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen: Gebietskörperschaften, z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden. Verbandskörperschaften, z. B. Landwirtschaftsverbände, höhere Kommunalverbände. Personal- und Realkörperschaften, z. B. Ärzte- und Handelskammern, Sparkassen, Universitäten.

  6. Die Körperschaft ist eine juristische Person, für die das öffentliche Recht zur Anwendung kommt. Die Gründung einer KöR beruht auf einer staatlichen Anordnung. Mit diesem Hoheitsakt wird das Über- und Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zwischen Staat und Bürgern dokumentiert.

  7. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind rechtsfähig und somit im Prozess selbst aktiv- und passivlegitimiert ( Prozessführungsbefugnis ). Siehe auch. Anstalt des öffentlichen Rechts. Juristische Person. Staatsverwaltung - mittelbare. Staatsverwaltung - unmittelbare. Stiftung des öffentlichen Rechts. Drucken.