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Das Regierungspräsidium Stuttgart ist das größte der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg und – neben einigen Tätigkeiten, bei denen wir landesweit verantwortlich sind – zuständig für den Stuttgarter Regierungsbezirk.
Der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart ist mit dem gleichnamigen Regierungsbezirk deckungsgleich und erstreckt sich über elf Land- und zwei Stadtkreise.
Die vier Regierungspräsidien Bündelungs- und Koordinierungsbehörde und in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden.
Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Regierungsbezirke stehen als Mittelbehörden zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern. Vier Regierungsbezirke. Aufgaben der Regierungspräsidien.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist innerhalb der Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg als Mittelbehörde zwischen den zehn Landesministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern angesiedelt.