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  1. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden.

  2. Das Wort "Souveränität" kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Unabhängigkeit“, „Überlegenheit“. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll.

  3. Deutschland ist ein souveräner Staat. Das bedeutet, dass er unabhängig von anderen Staaten ist und eigene Gesetze erlassen kann. Dadurch kann niemand außerhalb Deutschlands dem deutschen Staat vorschreiben, was er tun muss.

  4. Unter einem Souverän (von mittellateinisch superanus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und ...

  5. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Weiter lesen. Das Volk ist der "Souverän"

  6. 3. Nov. 2023 · Der Begriff "Souverän" bezeichnet in der Rechtswissenschaft die höchste und unabhängige Autorität eines Staates, die nach innen und außen voll handlungsfähig ist....

  7. Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.