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  1. Staatsgeheimnis. Ein Staatsgeheimnis wird in Deutschland strafrechtlich geschützt (so in den Bestimmungen über Landesverrat, § 94 StGB, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, § 95 StGB, Ausspähung, § 96 StGB, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, § 97 StGB und in verschiedenen Nebengesetzen ).

  2. Der strafrechtliche Schutz von Geheimnissen. Auf der Internetplattform WikiLeaks werden regelmäßig vertrauliche staatliche Dokumente – zuletzt Depeschen der US-amerikanischen Diplomatie – veröffentlicht.

  3. Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis. Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch. VON EGON BAHR. Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war.

  4. Die Identifizierung von Staatsgeheimnissen i.S. von §93 StGB bereitet seit vielen Jahren Schwierigkeiten. Dies gilt insbesondere, soweit sie Gegenstand von Presse-ver ffentlichungen sind. In der Literatur wird der Problematik gleichwohl ver-gleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Beitrag nimmt dies zum An-

  5. Ein Staatsgeheimnis ist bei Benutzung dieser Defini­ tionstechnik nur das, was tatsach1ich 1edig1ich einem begrenzten Per­ sonenkreis bekannt und dessen Abschirmung gegen ein Bekanntwerden

    • Ulrich Klug
    • 1981
  6. Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der staatliche Geheimschutz umfasst alle Maßnahmen zur Geheimhaltung von Informationen, die durch eine staatliche Stelle als Verschlusssachen eingestuft sind.

  7. 1. Der strafrechtliche Schutz von Geheimnissen . rer. nissen“ unter Strafe und ist durch seine Stellung im 15. Ab-schnitt des besonderen Teils des StGB als Delikt gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbe-reich gekennzeichnet. § 353b StGB schließlich. pönalisiert die Verletzung des „Dienstg. heimnis-ses“. Die Vorschrift des § 353b .