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  1. Staatssekretär ist eine Amtsbezeichnung in vielen Ländern. In Deutschland ist es der Amtstitel der höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde.

  2. Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter in seinem Beamtenverhältnis erreichen kann, und zugleich eine Funktionsbezeichnung.

  3. Ein Staatssekretär/in ist der höchste Beamte oder die höchste Beamtin in einem Ministerium. Er/s vertritt den Minister/in bei wichtigen Aufgaben und hat ein Weisungsrecht im Ministerium. Es gibt auch Parlamentarische Staatssekretäre, die Abgeordnete sind.

  4. Den Titel "Staatssekretär/in" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die der Ministerin zugeordneten ranghöchsten Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts. Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich.

  5. Ein Staatssekretär/Staatssekretärin ist ein Beamter, der im Rang unmittelbar nach dem/der Minister/Ministerin folgt und politische Aufgaben erfüllt. Es gibt beamtete und parlamentarische Staatssekretäre, die sich in ihrer Rolle unterscheiden.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Zur Leitung des Ministeriums gehören darüber hinaus eine beamtete Staatssekretärin und drei beamtete Staatssekretäre. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.

  7. Ein Parlamentarischer Staatssekretär (PStS) in Deutschland steht wie ein Minister oder Regierungschef in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und unterstützt diesen bei der Erfüllung der Regierungsaufgaben.