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  1. 13. März 2024 · Die Stiftung des öffentlichen Rechts ist eine von drei möglichen Organisationsformen von juristischen Personen im öffentlichen Recht: Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  2. Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts.

    Name
    Stiftungszweck
    Stifter/träger
    Gründungsdatum
    Qualität, Nachhaltigkeit und ...
    Bund
    22. Dez. 2006
    Hilfe für schwangere Frauen in ...
    Bund
    15. Juli 1984
    Aufarbeitung von Geschichte und Folgen ...
    Bund
    5. Juni 1998
    Stärkung und Förderung der Gleichstellung ...
    Bund
    28. Mai 2021
  3. Öffentliche Stiftung . Bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts kommen die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nicht zur Anwendung. Die verbindlichen Regelungen ergeben sich aus dem Stiftungsgesetz und der Gemeindeordnung. Die Gründung einer öffentlichen Stiftung basiert auf einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung.

  4. Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei soll das Vermögen auf Dauer erhalten werden und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck ...

  5. Von der privatrechtlichen Stif-tung unterscheidet sie sich insbesondere durch ihren hoheitlichen Entstehungstatbestand und durch ihre Stifterin, eine juristische Person des öffentlichen Rechts.2 Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören der mittelbaren Staatsverwaltung an.3 Aus Art. 87 Abs. 3 Grundgesetz wird für die Errichtung von bundesunmitt...

  6. Die typische Stiftung des öffentlichen Rechts ist als rechtsfähige Stiftung ausgestaltet. Sie ist selbst Träger von Rechten und Pflichten. Diese Konstruktion ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Auch der Staat kann sich, was vielfach nicht bedacht wird, der Treuhandstiftung bzw. der unselbständigen Stiftung bedienen.

  7. 1. Einleitung. Der Sachstand beantwortet einige grundlegende Fragen zur Organisationsform der rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts. Die abstrakten Ausführungen werden jeweils am Beispiel der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ erläutert.1.