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  1. Zeiterfassungssysteme sind Pflicht. Wir informieren Sie über die wichtigsten Regelungen. Schneller Überblick über die gesetzliche Lage zur Arbeitszeiterfassung

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  1. Suchergebnisse:
  1. Teil­zeit­be­schäf­ti­gung. Das Teilzeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (TzBfG) re­gelt die grund­sätz­li­chen Be­stim­mun­gen zur Re­du­zie­rung der wö­chent­li­chen Ar­beits­zeit. Der Rechts­an­spruch auf Teil­zeit von schwer­be­hin­der­ten oder gleich­ge­stell­ten Be­schäf­tig­ten geht über das TzBfG hin ...

  2. Sie erreichen die Lehrstuhlangehörigen über ihre E-Mail-Adressen. Darüber hinaus können leider aktuell keine regelmäßigen Sprechzeiten des Sekretariats für eine telefonische Kontaktaufnahme angeboten werden. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail möglich.

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  3. September 2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 217b), hat der Senat der Universität Bielefeld folgende Ordnung erlassen: . Inhaltsübersicht: Art. I: Grundordnung der Universität Bielefeld . Präambel. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. 1. 2. 3. 4.